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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.
GÜLTIGKEIT



Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Sie sollen dazu dienen, die Beziehungen zu unseren Kunden möglichst klar und reibungslos zu gestalten.

Wir nehmen Aufträge ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen an. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten somit auch für Auftragserweiterung und Folgeaufträge. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Sofern ein Punkt oder mehrere Punkte unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt.

Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen bei Vorliegen eines triftigen Grundes berechtigt. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten.

Die Außendienstmitarbeiter und Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Insbesondere gelten vom Außendienst telefonisch bzw. mündlich übermittelte Aufträge erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers als angenommen.

II.

LIEFERBEDINGUNGEN

Die verbindlich vereinbarten Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Feuer, Auffuhr, Krieg etc. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

III.

VERSAND

Der Warenversand erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der Liefermöglichkeiten nur von Dienstag bis Freitag bis 17.30 Uhr; ab Ende Juli bis Ende August eines jeden Jahres gelten eingeschränkte Lieferzeiten. Bei Lieferung in Länder außerhalb der EU gelten vorbehaltlich anderer Regelungen Inlands-Brutto-Preise abzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Verkäufer nimmt Aufträge mittels Telefon, Telefax, e-Mail oder über den Onlineshop während der Geschäftszeiten Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Samstag von 8:00 bis 17.00 Uhr entgegen. MONTAG keine Bestellannahme! Bei Samstag-Bestellungen wird die Ware am darauffolgenden Dienstag (nächstmöglicher Werktag) Versandfertig gemacht. Auf Wunsch wird die Ware noch am selben Tag versandfertig gemacht. Hierfür muss der Zusatzpunkt "Ware HEUTE noch abschicken" gesondert ausgewählt werden. Wenn Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst zu den Bestellzeiten am nächsten Werktag als zugegangen. Die Ware wird innerhalb Wiens binnen 2 bzw. 3 Stunden nach Eingang der Bestellung zugestellt. Im übrigen Österreich erfolgt die Lieferung der bestellten Ware am darauffolgenden Vormittag bis spätestens 12.00 (Mittags), vorausgesetzt die Bestellung hat uns bis 17.30 erreicht. Sollte sich auf seiten der Zustellerfirma eine Verzögerung ergeben, werden Sie telefonisch davon in Kenntnis gesetzt. Die Bekanntgabe einer Telefonnummer (Ansprechpartner) ist daher obligat. (Beachten Sie unsere Bestellannahmezeiten: DI-DO von 10:00 - 16.00, FR 8.00 - 16.00 und SA 8.00 - 17.00 (Versand am Samstag - EUR 8,-- Aufpreis - Anlieferung Montag bis 12.00 Mittags Uhr)

Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen. Bei Artikeln, die nach Gewicht verwogen werden müssen, erfolgt die Berechnung nach dem am Versandort festgestellten Liefergewicht. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Lieferungen per Hauszustellung erfolgen in der Regel in Österreich innerhalb von max. 2 Werktagen (Regellaufzeit von 24 Stunden, nicht garantiert) nach Annahme der Bestellung. Bei Lieferverzögerungen, die über 5 Werktage hinausgehen, werden Sie unverzüglich vom Verkäufer informiert.

Die derzeit gültigen Versandkosten finden sich im Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Bestellung.

V.

MÄNGELRÜGE


Warenreklamationen müssen sofort nach Empfang der Sendung spätestens 6 Std. nach Empfang- telefonisch oder telegraphisch beim Absender (Verkäufer) gerügt werden. Dabei hat die Rücksendung der beanstandeten Artikel unverzüglich zu erfolgen. Tritt der Auftraggeber erst nach der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat er Gebühren, jeweils von der Auftragssumme gerechnet, binnen 14 Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen:

Wenn die von ihm bestellten Produkte noch nicht geliefert sind: 30% Wenn die Produkte bereits geliefert sind: 80 % vom Wert des Produktes.

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem der Käufer die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten.

Falsch bestellte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Mängel gelten als vom Käufer akzeptiert und können nicht beanstandet werden. Verrechnet wird die gelieferte Menge. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht festgestellt werden können, müssen unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche, nach ihrer Entdeckung gerügt werden.

VII.

EIGENTUMSVORBEHALT


Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, der aufgelaufenen Verzugszinsen sowie der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Prozesskosten, einschließlich der Mahn- und Inkassospesen nach Maßgabe der geltenden Tarife, beim Verkäufer.

Der Eigentumsvorbehalt einer gelieferten Ware bleibt auch im Falle der Verarbeitung oder sonstigen Veränderung der Ware im vollem Umfang aufrecht. Der Käufer verpflichtet sich bei Weiterveräußerung einer dem Verkäufer noch nicht vollständig bezahlten gelieferten Ware ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers an den Dritten weiterzuleiten. Zusätzlich tritt der Käufer die Kaufpreisansprüche gegen den Dritten an den Verkäufer zahlungshalber ab und bestätigt, dass keine Abtretung (vorweg) von seinen Forderungen besteht. Für den Fall, dass die vorgenannte Zession im Einzelfall aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, erstreckt sich der ausdrücklich vereinbarte Eigentumsvorbehalt auch auf die Kaufpreisansprüche, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehen. In jedem Fall verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer über den Weiterverkauf noch nicht vollständig bezahlter, gelieferter Ware unter Benennung eines Dritten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Auf abgetretene Forderungen eingehende Gelder sind gesondert aufzubewahren. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, haftet er für den daraus entstandenen Schaden.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

VI.

ZAHLUNGSVERZUG


a.)Wenn der Käufer als Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches mit den Zahlungen in Verzug kommt, kann der Verkäufer gesetzliche Zinsen ab dem Fälligkeitstag verlangen. Ist der Käufer Konsument, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Monat verlangen. Wenn der Kaufpreis in einer anderen Landeswährung als derjenigen des Verkäufers zu bezahlen ist, kann der Verkäufer eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn sich der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung der Verzugssumme in Vergleich zu dem Wechselkurs zum Fälligkeitszeitpunkt für ihn nachteilig geändert hat. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle eines Zahlungsverzuges dem Verkäufer die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Mahn- und Inkassospesen, auch die eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros zu ersetzen.

b.)Bei Zahlungsverzug des Käufers hat der Verkäufer ein vertragliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt wird sofort mit der Erklärung wirksam, wenn die ausstehende Zahlung bis dahin nicht eingetroffen ist. Übersendungen gehen stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Bevollmächtigten (Zusteller) ist die Lieferverpflichtung des Verkäufers erfüllt. Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Verkäufer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindesten zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten.

Zur Leistungsausführung ist der Verkäufer erst dann verpflichtet, sobald der Käufer allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Der Verkäufer ist berechtigt die vereinbarten Termine und Lieferfristen geringfügig zu überschreiten.

c.)Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt, kann der Verkäufer weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurück halten. Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von Euro 300,-- wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch Euro 7,-- gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist der Verkäufer berechtigt unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.

d.)Sollte der Käufer insolvent werden, in Liquidation gehen, unter Zwangsverwaltung gestellt werden oder in solche finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass eine Erfüllung seiner Verbindlichkeiten ausgeschlossen erscheint, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von drei Tagen für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ausreichende Sicherheiten gestellt hat.

V.

PREIS/LIEFERKONDITIONEN


Der Käufer hat die Rechnung in jedem Fall bei Fälligkeit zu bezahlen, jegliche Aufrechnung des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einseitig Berichtigungen der Rechnungsbeträge vorzunehmen. Wird vom Käufer eine andere Versandart gewünscht, so hat er die Mehrkosten zu erfragen. Erfüllt der Vertragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, werden sämtliche uns zustehenden Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, seine Leistungen aus allen mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 7,- sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt dabei der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte.

VI.

HAFTUNG


Die Haftung des Verkäufers aus Schadenersatz für Lieferungen und Leistungen aus Verträgen, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist in Fällen leichter und (schlicht) grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungssausschluss erfasst auch den Ersatz von wie immer gearteten Folgeschäden aus den vorgenannten Lieferungen und Leistungen. Wenn der Käufer Forderungen gegen den Verkäufer geltend macht, muss er alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu mindern, ansonsten der Verkäufer eine Minderung der Schadenersatzverpflichtung verlangen kann. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen (frustrierte Transportkosten) zu verlangen. Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

VII.

ERFÜLLUNGSORT


Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort 1040 Wien, Naschmarkt Stand 17-20 und 31-36.

VIII.

GERICHTSSTAND


Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das sachlich und örtliche zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers in Wien. Ist der Käufer Unternehmer so sind für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig. Sofern der Käufer seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung im Ausland hat, unterwirft er sich hiermit ausdrücklich der Gerichtsbarkeit durch die österreichischen Gerichte. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des Abkommen über den internationalen Wahlenverkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

IX.

DATENSCHUTZ


Der Verkäufer verpflichtet sich zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten der Käufer nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Jede Information, die Käufer uns geben, wird persönlich und vertraulich behandelt. Der Käufer stimmt zu, dass die im Zuge der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Kundenpflege verwendet.


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